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    Antwort auf die Fragen der Grünen nach NLP-Gesprächsführung bei Angehörigengesprächen zur Organspende, zur Finanzierung der DSO-Schulungsprogramme und vieles mehr… http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709334.pdf […]
  • DSO – Vorwürfe
    Um die Deutsche Stiftung Organtransplantation gibt es jede Menge Wirbel… Vorwürfe gegen die Deutsche Stiftung Organspende machen Schlagzeilen. Die Zahl der Organspender soll steigen, allerdings sorgt die für die Koordination zuständige DSO nicht gerade für Vertrauen in dieser hochsensiblen Angelegenheit. Die Bundesärztekammer gibt in ihren Richtlinien vor, d […]

“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” (GG Art.1,1)

Unter den vielen ethisch-philosophisch-wissenschaftlichen Themen, die uns beschäftigen, ist sicher ein sehr wichtiges das Thema Organspende. Jeder Mensch, jede Organisation, die sich gegen diese Gesetzesänderung ausspricht, ist eingeladen, sich auf dieser Seite einzutragen und damit Menschen auf Informationssuche Hilfestellungen zu bieten.

Brandaktuell wird darüber diskutiert, ob nun auch in Deutschland von der derzeit bestehenden Zustimmungslösung auf die Widerspruchslösung übergegangen werden soll, um die Wartelisten für kranke Menschen, die auf eine Transplantation warten, zu verkürzen.

Warum ist das Thema Organspende überhaupt umstritten? Gibt es denn Gründe zum Zweifel?

Wortlaut Organspendeausweis: “Für den Fall, dass nach meinem Tod  eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich: …”

Ein wirklich toter Mensch kann keine Organe mehr spenden, da mit Eintritt des Todes seine Organe unbrauchbar werden! Organspender leben noch – immer und ausnahmslos. Diese Definition des Todes meint lediglich den Tod des Gehirns, also 3% des gesamten Menschen.

Es gibt viele medienwirksame Informationen PRO Organspende, daher möchten wir nun auch die Seite beleuchten, die weniger bekannt ist. Wir sind der Meinung, dass umfassende Aufklärung über die Diagnose Hirntod ebenso notwendig ist wie über den tatsächlichen Ablauf einer Organexplantation. Jeder Mensch, der einen Organspendeausweis unterschreibt, muss genau Bescheid wissen, wofür er sich mit seiner Einwilligung bereit erklärt.

Ebenso wie es selbstverständlich ist, dass vor jeder geplanten Operation der genaue Ablauf und die möglichen Risiken erörtert und unterschrieben werden müssen, sollte dies auch für die Organentnahme gelten!

Auf den hier gelisteten Seiten finden Sie umfassende Informationen, die eines gemeinsam haben:

Widerspruch gegen die Gesetzesänderung und Aufruf zur Aufklärung!

 

PS: Für Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar. Bitte wenden Sie sich via email an uns.

 

 

 

 

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Die Patientin mit dem Schlaganfall wäre normalerweise sicher als Organspenderin geendet!
Organ gebraucht – Film aus der wdr-Mediathek

Leben nach dem Tode

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Verzicht auf Schmerzbekämpfung bei potentiellen Organspendern zugunsten der Organentnahme

Ergänzung zum offenen Brief an die Bundeskanzlerin: Kritische Fragen zu Hirntod und  Organspende

Bei der Diskussion um die Novellierung des Transplantationsgesetzes bleibt ein heikler Punkt unerwähnt: die Konditionierung der potentiellen Organspender vor der offiziellen Hirntoddiagnose, d.h. zu einem Zeitpunkt, an dem sie auch rechtlich gesehen noch als Lebende gelten. Darf beim bloßen Verdacht auf Hirntod schon auf Schmerzmittel verzichtet werden? Hat der potentielle Organspender nicht mehr das Recht auf eine Behandlung, die seinem eigenen Wohl dient? Ist es medizinisch und juristisch zu verantworten, dass es zu diesem Zeitpunkt vorwiegend um die Logistik der geplanten Organentnahme geht?

Der fachliche Hintergrund:

Schmerz- und Beruhigungsmittel sowie Muskelrelaxantien müssen im Körper des potentiellen Spenders abgebaut sein. Erst dann kann eine

Hirntoddiagnostik durchgeführt werden, da diese Medikamente die Ergebnisse der Hirntoddiagnostik verfälschen. Der Patient kann nicht für tot erklärt werden, eine Organentnahme ist so rechtlich nicht möglich. Für die behandelnden Ärzte eine Gewissensfrage. Sie geraten in eine Zwickmühle. Denn einerseits müssen Schmerz- und Beruhigungsmittel vor der offiziellen Hirntoddiagnostik abgebaut sein, anderseits scheuen sich verantwortungsvolle Ärzte, bei „bloßem Verdacht auf Hirntod“ aus fremdnützigen Motiven die Schmerzmitteltherapie einzustellen. Das aber ist unumgänglich, wenn eine Hirntoddiagnostik mit anschließender Organentnahme geplant ist. Einige Kliniken lösen diesen Konflikt sehr pragmatisch zugunsten der Organspende: So empfehlen die Anästhesisten PD Dr. Marco Gruß und Prof. Markus A. Weigand von der Universitätsklinik Gießen in den Handreichungen für das Klinikpersonal, Zitat: „Bereits ab dem Zeitpunkt des Verdachts auf Hirntod sollte man auf jegliche sedierende(n) Medikamente, Opiate und Muskelrelaxanzien verzichten. Zur Durchführung der Hirntoddiagnostik müssen Medikamentenwirkungen (nach den Richtlinien der Bundesärztekammer)sicher ausgeschlossen sein.“ (Intensivmedizin up 2 date 6/2010, S. 115).

Ein „Verdacht auf Hirntod“ reicht also aus. Wie viel Zeit wird dem potentiellen Spender für eine nur auf sein persönliches Wohl ausgerichtete adäquate Behandlung gewährt? Welche Wartezeiten müssen eingehalten werden, bis der Verdacht auf Hirntod zu Lasten des Patienten therapeutische Konsequenzen haben darf? Wie wird der Verdacht auf Hirntod verifiziert? Welche Kompetenz in der Einschätzung des Hirntodes muss ein Arzt haben, um bei einem bloßen „Verdacht“ für den Patienten derart schwerwiegende Entscheidungen zu treffen? Was zählt mehr? Die Fürsorge für einen komatösen Patienten im Todeskampf oder eine reibungslose, zeitnahe Organentnahme zugunsten des Organempfängers? Eine Gratwanderung und eine rechtliche Grauzone, über die im Vorfeld der Gesetzgebung diskutiert werden muss.

Wie brisant der gesamte Komplex rund um Hirntoddiagnostik und Organentnahme ist, zeigt eine Studie aus Niedersachsen, die in Fachkreisen für Aufsehen sorgte: Eine seriöse Hirntoddiagnostik setzt viel Erfahrung und ein umfangreiches Fachwissen voraus. Dieses Fachwissen aber scheint nicht in jeder Klinik vorhanden zu sein. Das zumindest beklagte der Präsident der leitenden Krankenhausärzte 2006 im Dt. Ärzteblatt. Er kritisierte die drastische Reduzierung fester, mobiler Spezialistenteams für die Hirntoddiagnostik aus Kostengründen. Stattdessen würden von der Dt. Stiftung Organtransplantation (DSO) von Fall zu Fall niedergelassene Neurologen „im Lassoprinzip“ hinzugezogen, denen es nicht selten an genügend Erfahrung bei der Hirntoddiagnostik mangele. Die Dt. Stiftung Organtransplantation bestritt derartige Vorwürfe vehement. Dabei kam der erfahrene Hirntod- Experte Prof. Hermann Deutschmann zu ähnlich alarmierenden Einschätzungen. Der Neurologe untersuchte im Auftrag der DSO,wie treffsicher die Hirntoddiagnostik in den Kliniken der Region sei. Das Ergebnis ist brisant und sollte vor allem den politisch Verantwortlichen in Berlin zu denken geben, Zitat:„Nicht selten werde zudem der Hirntod von Ärzten in kleineren Krankenhäusern fälschlicherweise vermutet oder nicht exakt nach den Regeln der Bundesärztekammer festgestellt. Das Team der Dt. Stiftung Organtransplantation aus Niedersachsen etwa habe bei knapp 50 Untersuchungen in 21 Fällen den Hirntod nicht sichern können.“ (Dt. Ärzteblatt 2006 ; 103(19): Thimo Blöß: Organspende-Stiftung in der Kritik)Das heißt, über ein Drittel der Hirntod-Diagnosen waren falsch. Und die potentiellen Organspender haben wahrscheinlich Stunden vor und nach der fehlerhaften Hirntoddiagnostik keine schmerzstillenden Medikamente mehr bekommen. Es wäre ein Gebot der Fairness, spendewillige Bürger oder ihre Angehörigen über die medizinischen Notwendigkeiten und ethischen Fallstricke bei der Organspende zu informieren. Nur so ist für jeden Einzelnen eine Güterabwägung und damit eine tragfähige Entscheidung für oder gegen Organspende möglich. Ansonsten wird das Unwissen gutwilliger Menschen ausgenutzt.

Diskutiert werden muss auch, in welcher Diskrepanz oft Patientenverfügungen und die Bereitschaft zur Organspende stehen. Viele Bürger wünschen sich bei infauster Prognose einen schrittweisen Therapieabbruch, verbunden mit einem sanften, schmerzfreien Tod, begleitet von den Angehörigen. Das aber ist bei einer Organentnahme nicht möglich.Organspende bedingt für den Spender medikamentöse und apparative Maximaltherapie, das heißt den Einsatz aller Möglichkeiten der High-Tech-Medizin, bis die Entnahmeoperation abgeschlossen ist. Das kann Stunden, aber auch Tage dauern. All das muss der spendenwillige Bürger wissen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, im geplanten Transplantationsgesetz endlich klarere und transparentere Regeln zu schaffen. Die Gesellschaft hat ein Anrecht auf seriöse, lückenlose Aufklärung, bei der die heiklen Punkte nicht wie bisher ausgeklammert werden.

Ergänzende Literatur: Dt. Ärzteblatt 2011; 108(40)

Schöne-Seifert, Bettina: Präfinale Spenderkonditionierung: ethische Fragen

http://www.organspende-aufklärung.de/offener-brief/

bzw.

http://www.xn--organspende-aufklrung-m2b.de/offener-brief/

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\"Breulproduction auf You Tube\"en sie nie vergessen wird. Erst jetzt, Jahre später,kann sie über den Vorfall sprechen.

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Rechtsanwalt Georg Meinecke – Organspende „JA“ oder „NEIN“ – Eine Entscheidungshilfe

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Der bekannte Freiburger Theologieprofessor Joseph Schumacher bei Kat. Net. ein sehr interessantes Interview zu diesem brisanten Thema gegeben. Professor Schumacher

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Der Jurist und Medizinrechtsexperte Rainer Beckmann veröffentlichte in der Zeitschrift für Lebensrecht, Heft 4/2011 diesen höchst interessanten Artikel

Beckmann Hirntod ZfL 4-2011

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Patienten mit schwerer Hirnschädigung und Funktionsversagen – bis 1968 Coma depassé – sollen seit 1968 hirntot sein. Damit ist eine Organentnahme in diesem Zustand erlaubt und falls dies nicht genehmigt wird, dürfen die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet werden.

Marcus Knaup stellt die Organspende als “Akt der Nächstenliebe” in Frage und klärt auf, was es damit auf sich hat.

Bitte lesen Sie hier:

http://www.kath.net/detail.php?id=33439&action=komm

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Am 5.10.2011 wurde in der Sendung Politikum bei WDR5 ein Interview zur Frage, ob über die Organspende ausreichend aufgeklärt wird, gesendet (Nach der Info über den US-Wahlkampf). zur Sendung

Weitere Sendungen:
Phoenix-Mediathek – Grenzbereich- Organspende, das ringen um den richtigen Weg. zur Sendung

zdflogin – Organspende – Oder: Wann ist ein Mensch tot? zur Sendung

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Vor dem Hintergrund der geplanten Änderung des Transplantationsgesetzes wurde der Präsident der Bundesärztekammer im ARD Morgenmagazin vom 27.09.2011 von Sven Lorig interviewt.

Der Link führt zu der Sendung

ARD Morgenmagazin vom 27.09.2011

Es ist sicher erstrebenswert, dass jeder Mensch für sich selbst eine Entscheidung für oder gegen Organspende trifft. Das kann er allerdings erst nach wahrheitsgemäßer Aufklärung. Leider ist das, was als Aufklärung durch die Vertreter der Transplantationsmedizin gegeben wird, nicht die Wahrheit.
Dr. Montgomery behauptet, dass der Hirntod mit 100% iger Sicherheit festgestellt werden könne und dass der Hirntod der Tod des gesamten Körpers und des Menschen sei.

Dagegen stehen folgende Tatsachen:

Erstens haben zahlreiche Studien ein längeres Überleben und die Integration von Körperfunktionen von hirntoten Patienten nachgewiesen.

Zweitens geben Studien mit fMRT und PET an hirntoten Patienten Anlass, an der Reliabilität der üblichen Hirntoddiagnostik zu zweifeln.

Zitat: Revival der Hirntod-Debatte: Funktionelle Bildgebung für die Hirntod-Diagnostik
Sabine Müller
Ethik Med DOI 10.1007/s00481-009-0044-5

Die Aussagen von Montgomery zum Ablauf der Hirntoduntersuchung schildern den Idealfall. In der Praxis sieht es leider oft anders aus. So kam es z.B. vor, dass zwei Ärzte zur gleichen Zeit die Hirntoduntersuchung machten. Einer dieser Ärzte war der Transplantationsbeauftragte der Klinik. (die Akten liegen vor)

Im Zusammenhang mit der Erklärung des Nationalen Bioethikrates der USA von 2008, dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen ist und der Tatsache, dass die Amerikanischen Neurologische Akademie dem “Hirntod” die wissenschaftliche Begründung abspricht, spricht Herr Montgomery von ” Außenseitern” und von einer “Zusammensammlung von vielen alten Fundstücken aus der Wissenschaft” und “irgendwelchen Fakten aus der Vergangenheit” die von allen kompetenten Wissenschaftlern Europas für Unsinn gehalten werden”.
Immerhin arbeiten diese sog. Außenseiter mit Fakten. Herr Montgomery versucht dagegen die Sicherheit des Hirntodes mit der Legende von Störtebecker zu beweisen.

Besonders interessant ist Montgomerys Antwort auf die Frage nach dem Geld für die Pharmaindustrie und der Lobbyarbeit. Letztere tut er mit einem Lächeln ab und nimmt den Mangel an Spendern als Beweis dafür, dass mit der Transplantation kein Geld zu verdienen sei.
Es ist bekannt, dass die Pharmaindustrie Milliarden im Jahr an den Immunsuppressiva verdient. Auch die Krankenhäuser verdienen an der Transplantationsmedizin. Die Spender dürfen kein Geld bekommen, da es sich sonst um Organhandel handeln würde, der durch das Gesetz verboten ist.

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